Entgelttransparenzgesetz 2026: EU Pay Transparency für Arbeitgeber
Veröffentlicht am 6. Juni 2026 · 9 Min. Lesezeit
Am 7. Juni 2026 lief die Frist zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 ab. Sie verpflichtet Arbeitgeber zu Entgelttransparenz vor und während des Beschäftigungsverhältnisses, zur Berichterstattung über das Gender Pay Gap und zu gemeinsamen Entgeltbewertungen bei Lücken über 5 %. In meinen Korridorländern ist die Umsetzung sehr ungleich weit gediehen. Für Unternehmen zählt aber nicht die Umsetzung des Gesetzgebers, sondern ihre eigene Vorbereitung — denn die Richtlinie wirkt in großen Teilen unmittelbar, sobald ein Bewerber vor der Tür steht.
Was die Richtlinie konkret verlangt
Vor der Bewerbung: Arbeitgeber müssen die Einstiegsvergütung oder eine Vergütungsspanne im Stellenangebot nennen oder spätestens vor dem Vorstellungsgespräch offenlegen. Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind unzulässig.
Während der Beschäftigung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Auskunft über das eigene Entgelt und über die Durchschnittsgehälter für vergleichbare Tätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Vertragsklauseln, die Gehaltsauskunft verbieten, sind unwirksam.
Berichtspflichten: gestaffelt nach Größe — Unternehmen mit ≥ 250 Beschäftigten jährlich, 150–249 alle drei Jahre, 100–149 ab 2031 alle drei Jahre. Bei einer Lücke über 5 %, die sich nicht objektiv erklären lässt, folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretungen.
Beweislast: kehrt sich bei Vermutung einer Diskriminierung um. Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein — inklusive Bußgeldern und öffentlicher Ausschreibungssperren.
Umsetzungsstand in meinen Korridorländern
Die folgende Übersicht bündelt den Stand zum Fristablauf. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber den Marktkontext, in dem ich Personal- und Standortmandate begleite.
| Land | Vorhandenes Gesetz | Stand Umsetzung 2023/970 | Meldeschwelle & Rhythmus | Praktische Sofortwirkung |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | EntgTranspG 2017 (Auskunftsanspruch ab 200 MA) | Referentenentwurf verzögert — Frist verpasst | ≥ 250 jährlich (nach Umsetzung); ≥ 100 ab 2031 | Gehaltsspanne im Stellenangebot faktisch bereits Standard bei DAX/Mid-Market |
| Österreich | GlBG §§ 11a–11d Einkommensbericht (ab 150 MA, alle 2 Jahre) | Regierungsvorlage in Begutachtung, Umsetzung Herbst 2026 erwartet | ≥ 250 jährlich; bestehende Berichtspflicht bleibt | Einkommensberichte werden mit EU-Metrik verzahnt |
| Italien | L. 162/2021 (parità retributiva) + UNI/PdR 125:2022 (Zertifizierung Gleichstellung) | Delega im Parlament, Dekret in Ausarbeitung — leicht verspätet | ≥ 50 MA bereits nach L. 162/2021 alle 2 Jahre; EU-Rhythmus kommt hinzu | Zertifizierte Unternehmen erhalten Beitragsnachlass bis 1 % (Cap 50.000 €/Jahr) |
| Spanien | RD 902/2020 (registro retributivo + auditoría retributiva) | Weitgehend richtlinienkonform; ergänzendes Gesetz zur vollen Umsetzung in Vorbereitung | Alle Unternehmen: Register; ≥ 50 MA: Entgeltaudit + Gleichstellungsplan | Registro retributivo ist bei Arbeitsinspektion prüfbar — sofort greifend |
| Portugal | Lei 60/2018 + Balanço social (relatório único) | Umsetzung in parlamentarischer Beratung — Frist knapp verpasst | Alle Arbeitgeber: relatório único; ≥ 250 jährlicher EU-Bericht | CITE-Bewertungen fließen bereits in öffentliche Aufträge ein |
| Brasilien (Referenz) | Lei 14.611/2023 + Decreto 11.795/2023 | Kein EU-Recht, aber halbjährliche Transparenzberichte seit 2024 | ≥ 100 MA halbjährlich (März/September) | MTE veröffentlicht Berichte online; Bußgeld bis 3 % der Lohnsumme (Cap 100 MW) |
Stand: 6. Juni 2026. Eigene Zusammenstellung auf Basis von EUR-Lex, BMAS, MEF Italia, BOE, DRE Portugal, RIS Österreich und Planalto Brasilien.
Wer hat wirklich geliefert — und wer schläft
Vorne: Spanien. Das RD 902/2020 nimmt einen Großteil der Richtlinienpflichten bereits vorweg — Entgeltregister, Entgeltaudit und Gleichstellungsplan sind gelebte Praxis. Italien liegt nicht am Papier vorn, aber die freiwillige Zertifizierung nach UNI/PdR 125:2022 hat in Norditalien breite Adaption gefunden, mit steuerlichem Anreiz und Bonus in öffentlichen Vergaben.
Mittelfeld: Portugal und Österreich. Beide haben etablierte Berichtsinstrumente (relatório único, Einkommensbericht), aber die vollständige EU-Umsetzung liegt Anfang Juni 2026 noch in der parlamentarischen Schleife. Der reale Compliance-Druck ist trotzdem hoch, weil Betriebsräte und Gewerkschaften die Richtlinie bereits als Verhandlungsanker nutzen.
Hinten: Deutschland. Das EntgTranspG 2017 wird der Richtlinie nicht gerecht (Auskunftsanspruch ab 200 MA, kaum Sanktionen, keine Berichtspflicht). Der Referentenentwurf zur EU-Umsetzung ist verzögert. Das bedeutet nicht, dass deutsche Arbeitgeber die Richtlinie ignorieren können: Die Vorgaben zu Gehaltsangaben im Bewerbungsprozess entfalten unmittelbare Wirkung, sobald die Umsetzung erfolgt — und viele deutsche Bewerber:innen erwarten Gehaltsspannen bereits jetzt.
Sonderfall Brasilien: kein EU-Recht, aber die Lei 14.611/2023 verlangt seit 2024 halbjährliche Transparenzberichte für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden. Für deutsche Konzerne mit brasilianischen Tochtergesellschaften ist das operativ oft der ambitioniertere Rahmen.
Meine Empfehlung — was jetzt zu tun ist
Erstens: Gehaltsspannen in Stellenanzeigen einführen — auch dort, wo die nationale Umsetzung noch nicht steht. Es kostet keinen Cent, verbessert Bewerberqualität und Time-to-Fill und nimmt der späteren Aufsichtsbehörde den Prüfhebel. Wer heute noch mit „Gehalt nach Vereinbarung“ ausschreibt, verliert Kandidat:innen — nicht Vermittler.
Zweitens: Gehaltsstruktur nach Job-Familien anlegen. Ohne definierte Job-Grades und Referenzbänder ist eine Entgeltbewertung nach Artikel 10 der Richtlinie nicht führbar. Das ist Handarbeit, aber Grundlage für jede Skalierung.
Drittens: interne Auskunftsroutine dokumentieren. Wer heute noch keinen Prozess hat, wie er auf eine Anfrage nach dem Durchschnittsgehalt für vergleichbare Tätigkeiten antwortet, produziert im ersten Ernstfall entweder eine Beweislastumkehr oder einen Reputationsschaden.
Viertens: kein Fragen nach dem bisherigen Gehalt. Weder im Interview noch im Formular. Ich habe das im Kandidatinnen-Datenschutz meiner Website bereits explizit gemacht — es ist die einzige verlässlich diskriminierungsfreie Praxis und in der Richtlinie unmissverständlich verboten.
Fünftens: bei Standortverlagerungen und Nearshoring immer den strengeren Rahmen zugrunde legen. Wer eine spanische GmbH gründet, arbeitet ohnehin bereits im vollen RD-902-Regime. Wer eine italienische S.r.l. gründet und Norditalien wählt, gewinnt mit der UNI-PdR-125-Zertifizierung einen Reputations- und Kostenvorteil bei öffentlichen Ausschreibungen.
Was das für Ihr Unternehmen heißt
Die Pay-Transparency-Richtlinie ist keine Bürokratielast, sondern das Ende von impliziten Gehaltsverhandlungen zulasten unterrepräsentierter Gruppen. Spanien und Norditalien sind am weitesten, Deutschland ist am spätesten dran. Wer jetzt Gehaltsspannen, Job-Grades und einen Auskunftsprozess aufsetzt, ist unabhängig vom nationalen Umsetzungstempo compliant — und gewinnt im Recruiting messbar.
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Quellen
- 01Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts (Pay Transparency Directive) — Umsetzungsfrist 7. Juni 2026eur-lex.europa.eu
- 02Europäische Kommission — Pay Transparency Directive, Q&A und Umsetzungsstandcommission.europa.eu
- 03BMAS Deutschland — Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) 2017 und Reformvorbereitung zur EU-Umsetzungbmas.de
- 04Italia — Legge 5 novembre 2021, n. 162 (parità retributiva) e Prassi di Riferimento UNI/PdR 125:2022 (certificazione della parità di genere)gazzettaufficiale.it
- 05España — Real Decreto 902/2020 de igualdad retributiva entre mujeres y hombres (registro retributivo y auditoría)boe.es
- 06Portugal — Lei n.º 60/2018 (medidas de igualdade remuneratória) e CITE — Comissão para a Igualdade no Trabalho e no Empregocite.gov.pt
- 07Österreich — Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) §§ 11a–11d, Einkommensberichteris.bka.gv.at
- 08Brasil — Lei nº 14.611/2023 (Igualdade Salarial) e Decreto nº 11.795/2023 (Relatórios semestrais de transparência salarial)planalto.gov.br
Alle Aussagen sind mit öffentlich zugänglichen Quellen belegt (Stand: siehe Artikeldatum). Keine Rechts- oder Steuerberatung.
