← Zurück zum Blog

Arbeitsmarkt

Entgelttransparenzgesetz 2026: EU Pay Transparency für Arbeitgeber

Veröffentlicht am 6. Juni 2026 · 9 Min. Lesezeit

Am 7. Juni 2026 lief die Frist zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 ab. Sie verpflichtet Arbeitgeber zu Entgelttransparenz vor und während des Beschäftigungsverhältnisses, zur Berichterstattung über das Gender Pay Gap und zu gemeinsamen Entgeltbewertungen bei Lücken über 5 %. In meinen Korridorländern ist die Umsetzung sehr ungleich weit gediehen. Für Unternehmen zählt aber nicht die Umsetzung des Gesetzgebers, sondern ihre eigene Vorbereitung — denn die Richtlinie wirkt in großen Teilen unmittelbar, sobald ein Bewerber vor der Tür steht.

Was die Richtlinie konkret verlangt

Vor der Bewerbung: Arbeitgeber müssen die Einstiegsvergütung oder eine Vergütungsspanne im Stellenangebot nennen oder spätestens vor dem Vorstellungsgespräch offenlegen. Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind unzulässig.

Während der Beschäftigung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Auskunft über das eigene Entgelt und über die Durchschnittsgehälter für vergleichbare Tätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Vertragsklauseln, die Gehaltsauskunft verbieten, sind unwirksam.

Berichtspflichten: gestaffelt nach Größe — Unternehmen mit ≥ 250 Beschäftigten jährlich, 150–249 alle drei Jahre, 100–149 ab 2031 alle drei Jahre. Bei einer Lücke über 5 %, die sich nicht objektiv erklären lässt, folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretungen.

Beweislast: kehrt sich bei Vermutung einer Diskriminierung um. Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein — inklusive Bußgeldern und öffentlicher Ausschreibungssperren.

Umsetzungsstand in meinen Korridorländern

Die folgende Übersicht bündelt den Stand zum Fristablauf. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber den Marktkontext, in dem ich Personal- und Standortmandate begleite.

LandVorhandenes GesetzStand Umsetzung 2023/970Meldeschwelle & RhythmusPraktische Sofortwirkung
DeutschlandEntgTranspG 2017 (Auskunftsanspruch ab 200 MA)Referentenentwurf verzögert — Frist verpasst≥ 250 jährlich (nach Umsetzung); ≥ 100 ab 2031Gehaltsspanne im Stellenangebot faktisch bereits Standard bei DAX/Mid-Market
ÖsterreichGlBG §§ 11a–11d Einkommensbericht (ab 150 MA, alle 2 Jahre)Regierungsvorlage in Begutachtung, Umsetzung Herbst 2026 erwartet≥ 250 jährlich; bestehende Berichtspflicht bleibtEinkommensberichte werden mit EU-Metrik verzahnt
ItalienL. 162/2021 (parità retributiva) + UNI/PdR 125:2022 (Zertifizierung Gleichstellung)Delega im Parlament, Dekret in Ausarbeitung — leicht verspätet≥ 50 MA bereits nach L. 162/2021 alle 2 Jahre; EU-Rhythmus kommt hinzuZertifizierte Unternehmen erhalten Beitragsnachlass bis 1 % (Cap 50.000 €/Jahr)
SpanienRD 902/2020 (registro retributivo + auditoría retributiva)Weitgehend richtlinienkonform; ergänzendes Gesetz zur vollen Umsetzung in VorbereitungAlle Unternehmen: Register; ≥ 50 MA: Entgeltaudit + GleichstellungsplanRegistro retributivo ist bei Arbeitsinspektion prüfbar — sofort greifend
PortugalLei 60/2018 + Balanço social (relatório único)Umsetzung in parlamentarischer Beratung — Frist knapp verpasstAlle Arbeitgeber: relatório único; ≥ 250 jährlicher EU-BerichtCITE-Bewertungen fließen bereits in öffentliche Aufträge ein
Brasilien (Referenz)Lei 14.611/2023 + Decreto 11.795/2023Kein EU-Recht, aber halbjährliche Transparenzberichte seit 2024≥ 100 MA halbjährlich (März/September)MTE veröffentlicht Berichte online; Bußgeld bis 3 % der Lohnsumme (Cap 100 MW)

Stand: 6. Juni 2026. Eigene Zusammenstellung auf Basis von EUR-Lex, BMAS, MEF Italia, BOE, DRE Portugal, RIS Österreich und Planalto Brasilien.

Wer hat wirklich geliefert — und wer schläft

Vorne: Spanien. Das RD 902/2020 nimmt einen Großteil der Richtlinienpflichten bereits vorweg — Entgeltregister, Entgeltaudit und Gleichstellungsplan sind gelebte Praxis. Italien liegt nicht am Papier vorn, aber die freiwillige Zertifizierung nach UNI/PdR 125:2022 hat in Norditalien breite Adaption gefunden, mit steuerlichem Anreiz und Bonus in öffentlichen Vergaben.

Mittelfeld: Portugal und Österreich. Beide haben etablierte Berichtsinstrumente (relatório único, Einkommensbericht), aber die vollständige EU-Umsetzung liegt Anfang Juni 2026 noch in der parlamentarischen Schleife. Der reale Compliance-Druck ist trotzdem hoch, weil Betriebsräte und Gewerkschaften die Richtlinie bereits als Verhandlungsanker nutzen.

Hinten: Deutschland. Das EntgTranspG 2017 wird der Richtlinie nicht gerecht (Auskunftsanspruch ab 200 MA, kaum Sanktionen, keine Berichtspflicht). Der Referentenentwurf zur EU-Umsetzung ist verzögert. Das bedeutet nicht, dass deutsche Arbeitgeber die Richtlinie ignorieren können: Die Vorgaben zu Gehaltsangaben im Bewerbungsprozess entfalten unmittelbare Wirkung, sobald die Umsetzung erfolgt — und viele deutsche Bewerber:innen erwarten Gehaltsspannen bereits jetzt.

Sonderfall Brasilien: kein EU-Recht, aber die Lei 14.611/2023 verlangt seit 2024 halbjährliche Transparenzberichte für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden. Für deutsche Konzerne mit brasilianischen Tochtergesellschaften ist das operativ oft der ambitioniertere Rahmen.

Meine Empfehlung — was jetzt zu tun ist

Erstens: Gehaltsspannen in Stellenanzeigen einführen — auch dort, wo die nationale Umsetzung noch nicht steht. Es kostet keinen Cent, verbessert Bewerberqualität und Time-to-Fill und nimmt der späteren Aufsichtsbehörde den Prüfhebel. Wer heute noch mit „Gehalt nach Vereinbarung“ ausschreibt, verliert Kandidat:innen — nicht Vermittler.

Zweitens: Gehaltsstruktur nach Job-Familien anlegen. Ohne definierte Job-Grades und Referenzbänder ist eine Entgeltbewertung nach Artikel 10 der Richtlinie nicht führbar. Das ist Handarbeit, aber Grundlage für jede Skalierung.

Drittens: interne Auskunftsroutine dokumentieren. Wer heute noch keinen Prozess hat, wie er auf eine Anfrage nach dem Durchschnittsgehalt für vergleichbare Tätigkeiten antwortet, produziert im ersten Ernstfall entweder eine Beweislastumkehr oder einen Reputationsschaden.

Viertens: kein Fragen nach dem bisherigen Gehalt. Weder im Interview noch im Formular. Ich habe das im Kandidatinnen-Datenschutz meiner Website bereits explizit gemacht — es ist die einzige verlässlich diskriminierungsfreie Praxis und in der Richtlinie unmissverständlich verboten.

Fünftens: bei Standortverlagerungen und Nearshoring immer den strengeren Rahmen zugrunde legen. Wer eine spanische GmbH gründet, arbeitet ohnehin bereits im vollen RD-902-Regime. Wer eine italienische S.r.l. gründet und Norditalien wählt, gewinnt mit der UNI-PdR-125-Zertifizierung einen Reputations- und Kostenvorteil bei öffentlichen Ausschreibungen.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

Die Pay-Transparency-Richtlinie ist keine Bürokratielast, sondern das Ende von impliziten Gehaltsverhandlungen zulasten unterrepräsentierter Gruppen. Spanien und Norditalien sind am weitesten, Deutschland ist am spätesten dran. Wer jetzt Gehaltsspannen, Job-Grades und einen Auskunftsprozess aufsetzt, ist unabhängig vom nationalen Umsetzungstempo compliant — und gewinnt im Recruiting messbar.

Auf LinkedIn teilen

Vorlagentext wird beim Klick automatisch in die Zwischenablage kopiert.