← Zurück zum Blog

Recruiting

Retainer oder Erfolgshonorar? Was Unternehmen bei internationaler Executive Search beachten sollten

Veröffentlicht am 29. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Standard-Titelbild zum Beitrag über Retainer und Erfolgshonorar in der Executive Search
MENSCHENUNTERNEHMENMENSCHEN

Wer eine Führungskraft sucht, bekommt meist zwei Honorarmodelle angeboten: Erfolgshonorar oder Retainer. Auf den ersten Blick wirkt das Erfolgshonorar sicherer – man zahlt nur, wenn jemand unterschreibt. In der Praxis ist es oft umgekehrt.

Was beim Erfolgshonorar passiert

Mehrere Agenturen arbeiten gleichzeitig am selben Auftrag. Bezahlt wird nur, wer zuerst den passenden Lebenslauf liefert. Das Ergebnis: Tempo schlägt Gründlichkeit. Angesprochen werden vor allem Menschen, die ohnehin gerade suchen – und die bewirbt meist schon jemand anderes.

Was ein Retainer anders macht

Ein Retainer ist ein festes Honorar für eine Suche, gezahlt in drei Raten: beim Start, bei der Shortlist und bei der Unterschrift. Dafür sucht ein Partner exklusiv und strukturiert: Markt kartieren, Zielfirmen festlegen, gezielt ansprechen – auch Menschen, die gar nicht wechseln wollen, bis das richtige Angebot kommt. Genau dort sitzen für Schlüsselpositionen meist die besten Leute.

Worauf ich bei einer internationalen Suche achte

Mein Schwerpunkt ist der Aufbau von Standorten und Teams – aus über zwanzig Jahren in Konzernen wie BMW, Siemens, Bayer und Infineon, in DACH, Italien und Lateinamerika. Viele Suchen meiner Kunden enden aber nicht an der Landesgrenze. Deshalb arbeite ich für internationale Executive Search für Unternehmen Partners zusammen: einem Boutique-Netzwerk erfahrener Search-Partner mit Ursprung im Norden Europas, das Suchen in über 60 Märkten umgesetzt hat. Jede Suche führt ein erfahrener Partner persönlich, ohne Übergabe an Junioren.

Was Sie davon haben

Ein klarer Suchauftrag, nachvollziehbare Schritte und ein Honorar, dessen Leistungen und Zahlungszeitpunkte von Anfang an vereinbart sind.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

Sie planen eine Besetzung über Ländergrenzen hinweg? Schreiben Sie mir: info@sandralochmann.com

Sie planen eine Besetzung über Ländergrenzen hinweg?

Schreiben Sie mir – ich melde mich persönlich.

Kontakt aufnehmen

Teilen:

Auf LinkedIn teilen

Vorlagentext wird beim Klick automatisch in die Zwischenablage kopiert.

Transparenz, Bildnachweis und Werbekennzeichnung

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Sandra Lochmann, Bahnhofstraße 28, 82065 Baierbrunn.

Referenznachweise: Namentliche Zitate, Kunden- und Partnernennungen werden nur mit dokumentierter Freigabe oder anhand einer öffentlich nachprüfbaren Quelle veröffentlicht. Die Quellen des jeweiligen Beitrags sind im Quellenverzeichnis angegeben; geschäftliche Beziehungen werden im Text offengelegt.

Bildnachweis: Titel- und Vorschaubilder dieses Blogs sind KI-generierte, redaktionell geprüfte Eigenproduktionen von People · Places · Performance; die Nutzungsrechte liegen bei Sandra Lochmann. Porträtaufnahmen: © Sandra Lochmann, Verwendung mit Zustimmung der abgebildeten Person. Fremdbilder werden, sofern verwendet, unmittelbar am Bild mit Urheber und Lizenz (z. B. Unsplash-Lizenz, CC BY 4.0) gekennzeichnet. Logos und Marken Dritter werden ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung genannt; die jeweiligen Rechte verbleiben bei den Inhabern.

Werbekennzeichnung: Dieser Beitrag ist redaktioneller Inhalt und enthält keine bezahlte Werbung, kein Sponsoring und keine Affiliate-Links. Genannte Unternehmen, Regionen, Programme und Werkzeuge werden unbeauftragt und unbezahlt erwähnt. Wo eine geschäftliche Beziehung besteht (z. B. laufende Mandate oder Partnerschaften), wird sie im Text offengelegt. Bezahlte Kooperationen würden am Beitragsanfang eindeutig als „Anzeige“ bzw. „Werbung“ gekennzeichnet (§ 5a Abs. 4 UWG, § 22 MStV).

KI-Hinweis: Beim Verfassen und Übersetzen der Beiträge werden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhalte, Thesen, Bewertungen und Quellen werden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft und verantwortet (Art. 50 AI Act).