← Zurück zum Blog

Leadership

Halbleiter: Meine Erfahrung als VP CLM bei Infineon

Veröffentlicht am 24. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Die Halbleiterindustrie habe ich bei Infineon kennengelernt, als Vice President in der CLM-Funktion. Dort habe ich rund 450 Mitarbeitende an 16 Standorten geführt.

Führung über 16 Standorte

Ein Team über viele Standorte und Länder zu führen, heißt: gemeinsame Standards setzen, ohne die lokalen Besonderheiten zu übergehen. Das gelingt nur mit klarer Kommunikation und Verantwortlichen vor Ort, denen man vertraut.

Was die Branche von Personalarbeit verlangt

In der Halbleiterindustrie treffen hohe technische Anforderungen auf einen engen Markt für Fachkräfte. Wer hier besetzen will, muss die Rollen genau verstehen und schnell entscheiden können.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

Gute Besetzungen in der Halbleiterbranche beginnen mit einem genauen Rollenverständnis und klaren Verantwortlichkeiten über alle Standorte hinweg.

Teilen:

Auf LinkedIn teilen

Vorlagentext wird beim Klick automatisch in die Zwischenablage kopiert.

Transparenz, Bildnachweis und Werbekennzeichnung

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Sandra Lochmann, Bahnhofstraße 28, 82065 Baierbrunn.

Referenznachweise: Namentliche Zitate, Kunden- und Partnernennungen werden nur mit dokumentierter Freigabe oder anhand einer öffentlich nachprüfbaren Quelle veröffentlicht. Die Quellen des jeweiligen Beitrags sind im Quellenverzeichnis angegeben; geschäftliche Beziehungen werden im Text offengelegt.

Bildnachweis: Titel- und Vorschaubilder dieses Blogs sind KI-generierte, redaktionell geprüfte Eigenproduktionen von People · Places · Performance; die Nutzungsrechte liegen bei Sandra Lochmann. Porträtaufnahmen: © Sandra Lochmann, Verwendung mit Zustimmung der abgebildeten Person. Fremdbilder werden, sofern verwendet, unmittelbar am Bild mit Urheber und Lizenz (z. B. Unsplash-Lizenz, CC BY 4.0) gekennzeichnet. Logos und Marken Dritter werden ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung genannt; die jeweiligen Rechte verbleiben bei den Inhabern.

Werbekennzeichnung: Dieser Beitrag ist redaktioneller Inhalt und enthält keine bezahlte Werbung, kein Sponsoring und keine Affiliate-Links. Genannte Unternehmen, Regionen, Programme und Werkzeuge werden unbeauftragt und unbezahlt erwähnt. Wo eine geschäftliche Beziehung besteht (z. B. laufende Mandate oder Partnerschaften), wird sie im Text offengelegt. Bezahlte Kooperationen würden am Beitragsanfang eindeutig als „Anzeige“ bzw. „Werbung“ gekennzeichnet (§ 5a Abs. 4 UWG, § 22 MStV).

KI-Hinweis: Beim Verfassen und Übersetzen der Beiträge werden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhalte, Thesen, Bewertungen und Quellen werden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft und verantwortet (Art. 50 AI Act).